IFR bekräftigt Zuständigkeit für Prüfung von City-Besitzern
Nach dem Schuldspruch gegen Manchester City in 114 Anklagepunkten betont IFR-Chef David Kogan, die Eignung der Klubbesitzer notfalls zu prüfen. Ein Berufungsverfahren steht noch bevor.
Die unabhängige Fussballaufsicht IFR hat nach dem Schuldspruch gegen Manchester City ihre Zuständigkeit für die Eignungsprüfung der Vereinsbesitzer bekräftigt. Eine unabhängige Kommission befand City in 114 Anklagepunkten für schuldig, zwischen 2009 und 2018 gegen die Finanzregeln der Premier League verstossen zu haben. Dem Klub werden verdeckte Eigentümerfinanzierung, fehlerhafte Finanzberichte und Trainergehälter ausserhalb der Bücher vorgeworfen.
IFR-Vorsitzender David Kogan äusserte sich dazu:
Kogan verwies dabei auch auf die Möglichkeit, Erkenntnisse der Ligen in die eigene Bewertung einzubeziehen. Ein Entscheid der Regulierungsbehörde steht jedoch noch aus, da das Verfahren zwischen Manchester City und der Premier League nicht abgeschlossen ist.
City bleibt bis Freitag Zeit, gegen den Schuldspruch Berufung einzulegen, was als so gut wie sicher gilt. Eine Frist für den Ausgang dieser Berufung gibt es bekanntlich nicht. Mehrere Konkurrenten aus der Premier League drängen darauf, dass der Fall noch vor Saisonende verhandelt wird, eine Garantie dafür besteht nicht.
Sollte die IFR nach Abschluss aller Rechtsmittel tatsächlich Zweifel an der Eignung der Eigentümer aus Abu Dhabi feststellen, könnte dies deren Kontrolle über den Klub gefährden. Bis dahin bleibt es bei der Ankündigung, die eigenen Befugnisse im Fall belegten Fehlverhaltens zu nutzen.
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