Roter Stern Belgrad: UEFA-Strafe wegen Mladić-Ehrung
Der Klub muss 90.000 Euro zahlen und darf beim Conference-League-Spiel in Lugano keine Tickets an eigene Fans verkaufen, nachdem Anhänger den Kriegsverbrecher Ratko Mladić gefeiert hatten.
Die UEFA hat Roter Stern Belgrad mit einer Geldstrafe von 90.000 Euro belegt. Grund waren Gesänge und ein Banner von Fans zu Ehren des verurteilten Kriegsverbrechers Ratko Mladić beim Auswärtsspiel bei Viktoria Pilsen.
Beim 1:5 am 27. August skandierten Anhänger des serbischen Meisters Mladićs Namen, salutierten und entrollten ein Banner mit der Aufschrift "General" sowie der Widmung "Ewiger Ruhm und Dank". Mladić war am Tag der Partie im Alter von 84 Jahren in Den Haag gestorben, wo er eine lebenslange Haftstrafe wegen Völkermords verbüßte.
Die UEFA wertete das Verhalten als unangemessene Gesänge sowie als "rassistisches beziehungsweise diskriminierendes Verhalten". Zur Geldstrafe kommt ein Verkaufsverbot: Beim nächsten Europacup-Auswärtsspiel, dem Conference-League-Duell bei Lugano, darf Roter Stern keine Tickets an eigene Fans verkaufen. Eine zweite Auswärtssperre wurde zur Bewährung ausgesetzt, mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Mladić war 2017 vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien wegen Völkermords, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt worden, eine Berufung scheiterte 2021. Als Kommandeur der Armee der Republika Srpska leitete er im Juli 1995 das Massaker von Srebrenica, bei dem mehr als 8.300 muslimische Männer und Jungen getötet wurden.
Der Europapokalsieger von 1991 ist bei der UEFA kein Unbekannter. Bereits mehrfach wurde der Klub wegen rassistischer Vorfälle unter seinen Fans bestraft, darunter Beleidigungen gegen Roma.
Bestätigt sich ein weiterer Vorfall dieser Art, dürfte die zur Bewährung ausgesetzte zweite Sperre greifen - dann müsste Roter Stern ein europäisches Auswärtsspiel ganz ohne eigene Fans bestreiten.
Über diesen Beitrag
Verfasst von der Redaktion mit KI-Unterstützung und gegen Quellen geprüft