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FIFA reformiert Artikel 17 nach Fall Álvarez

Ab 1. Januar 2027 gelten neue Regeln für Vertragsauflösungen: Ablösesummen müssen künftig in einem angemessenen Verhältnis zu den Umständen stehen.

Ein Fußballspieler in schwarzem Trikot läuft auf dem Platz vor einer verschwommenen Stadiontribüne.
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Die FIFA ändert zum 1. Januar 2027 Artikel 17 des Reglements, der Vertragsauflösungen und die Ablösesummen regelt. Das berichtet die spanische Zeitung Sport. Auslöser war unter anderem der Fall Julián Álvarez.

Atlético Madrid hatte den Wechsel des Stürmers zum FC Barcelona im Sommer verhindert, obwohl Álvarez selbst gehen wollte. Der Verein berief sich dabei auf den laufenden Vertrag, den er nicht ignorieren musste. Transfers scheiterten an überhöhten Ablösesummen oder daran, dass Klubs trotz erklärtem Wechselwunsch des Spielers jede Verhandlung verweigerten.

Nach den neuen Regeln soll die Entschädigungssumme bei einer einseitigen Vertragsauflösung in einem angemessenen Verhältnis zu den Umständen des Falls stehen. Keine Partei soll eine unverhältnismäßige Summe mehr als Hebel einsetzen können. Vorgesehen sind zwei Szenarien: Enthält der Vertrag eine Ausstiegsklausel, gilt grundsätzlich die dort festgelegte Summe – außer sie ist offensichtlich überhöht und unangemessen. Fehlt eine solche Klausel, bemisst sich die Entschädigung nach mehreren Kriterien: Restwert des Vertrags, Gehalt des Spielers, finanzielle Einbußen durch den Transfer, Kosten für einen Ersatzspieler sowie nachgewiesene weitere Schäden.

Bisher wurde die Entschädigung von Fall zu Fall bewertet, ohne feste Methodik und ohne klare Kriterien für die genaue Höhe – mit entsprechend uneinheitlichen Ergebnissen. Genau das soll die Reform beenden, wie Sport berichtet, unterstützen Spielerberater die Reform. Als zweiter Bezugsfall gilt der sogenannte Fall Lassana Diarra,

Sollten die neuen Kriterien wie beschrieben greifen, dürfte es für Klubs künftig schwerer werden, einen Wechsel allein über eine überzogene Ablöseforderung zu blockieren.

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Verfasst von der Redaktion mit KI-Unterstützung und gegen Quellen geprüft